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NEUIGKEITEN UND INFOS AUS DER SZENE
BALD
KOOPERATION NAVIGA – iMBRA ?
Mit einem bemerkenswerten Statement hat NAVIGA-Präsident Walter
Geens der iMBRA angeboten, die Eiszeit zwischen beiden Verbänden zu beenden und
die Bereitschaft der NAVIGA zur Zusammenarbeit erklärt. Als ersten Schritt in
diese Richtung veröffentlicht er den iMBRA-Wettbewerbskalender 2024 auf der
NAVIGA-Webseite.
iMBRA-KRAFTSTOFFREGELN 2024 - EIN ECHTER FORTSCHRIT
Die neuen iMBRA-Kraftstoffregeln liegen vor und sind HIER zu lesen.
Und man kann durchaus sagen: Was lange währt, wird gut. Ja, aus unserer Sicht sind die neuen Regeln ein echter Fortschritt. Warum?
Mit den neuen Regeln wird für die Klassen mit 3,5, 7,5 und 15 ccm Hubraum der Nitromethangehalt im Sprit gemäß EU-VO 2019/1148 auf maximal 16 Gew.-% begrenzt. Außerdem werden die zulässigen Inhaltsstoffe des Gemischs definiert. Als Kriterium für die Einhaltung der 16%-Regel wird ein Grenzwert für die Dichte des Kraftstoffs festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Dieser Wert ist höher als der Grenzwert im Autorennsport und berücksichtigt somit den höheren Ölanteil des Sprits für unsere Dauerrennen
All das sind eindeutige Festlegungen, die sowohl die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen als auch Chancengleicheit für alle Teilnehmer ermöglichen. Dabei wird erkannt, dass beides nur mit einem klar definierten und in vollem Umfang praktikablen Prüfregime gewährleistet werden kann. Die dafür gefundenen technischen Lösungen (Schnelltests mit Schwimmkörper (Aräometer), Kontrollflüssigkeit für Kalibrierung, elektronisches Dichtemessgerät bei wichtigen Wettbewerben) wie auch das festgelegte Prüfregime sind gut durchdacht, gewiss sehr effektiv und damit beispielgebend.
Werden die Prüfungen bei künftigen Wettbewerben wie festgekegt durchgeführt, dürften Regelverstöße zu einer absoluten Seltenheit werden. Wünschenswert wäre es aus unserer Sicht, ähnliche Festlegungen nun auch in die NAVIGA-Regeln aufzunehmen und bei Wettbewerben zu praktizieren.
21. Januar 2024 Peter Papsdorf, SMC Riesa e.V.
Interessante Blicke über den Gartenzaun
Hein-Fiete und Jan Kuddel - kleine technische Meisterwerke
Franz Wohlrab aus Winsen (Luhe) hat „Hein-Fiete“ und nun auch "Jan Kuddel" gebaut. Zwei kleine Ruderer, die singen, sprechen, rauchen und husten, sie drehen den Kopf, und… rudern können sie auch.
Eine feine Sache, die ihrHIER , zusammen mit anderen beeindruckenden Spezialitäten, in einem Video bewundern könnt.
Info von Peter Papsdorf, 21. Januar 2024
Schnelle Rennen auf 2 Rädern von Peter Papsdorf, 17.10.2015
Auch das gibt es im Modellsport: Martin Hähn, ein guter
Bekannter aus alten Zeiten, damals viele Jahre sehr erfolgreich in der
Carszene, zog sich Ende der 80er Jahre aus beruflichen Gründen bis zum Eintritt
in den Ruhestand aus dem Modellrennsport zurück und wurde nach seinem Neustart in
einer anderen Disziplin jetzt nach nur drei Jahren Anlauf Vizeweltmeister. Hut
ab und herzlichen Glückwunsch, Martin, zu diesem großartigen Erfolg!
Nach längeren Überlegungen und kritischen Wortmeldungen aus der Szene (auch von uns) hat sich die iMBRA nun entschlossen, ab 01.01.2024 den Nitromethangehalt im Sprit gemäß EU-VO 2019/1148 auf maximal 16 Gew.-% zu begrenzen. Aus unserer Sicht ein notwendiger und absolut richtiger Schritt.
Eine gute Entscheidung NAVIGA ändert FSR-Regeln gemäß
EU-Verordnung 2019/1148
So manchem FSR-Fahrer war es ein
Dorn im Auge, mir auch: Die EU-Verordnung 2019/1148
verbietet ab 01.02.2022 jedem EU-Bürger, der keine staatliche Genehmigung hat,
den Erwerb und Besitz von Chemikalien mit einem Nitromethangehalt von mehr als
16 Gewichts-%, aber bei allen FSR-Wettbewerben der vergangenen Saison gab es
weiterhin keine Beschränkung des Nitroanteils im Sprit. Die NAVIGA hat nun ihre
FSR-Regeln entsprechend geändert und erlaubt unter Pkt-3.3.2. Absatz (1) nur
noch Kraftstoffe mit maximal 16 Gewichts-% Nitromethan. Dies ist aus meiner
Sicht eine sehr gute Entscheidung, die bei den kommenden NAVIGA-Wettbewerben für
Chancengleichheit sorgt. Denn nicht jeder FSR-Fahrer besitzt entweder die
erforderliche Genehmigung, um Sprit mit höherem Nitrogehalt regulär zu erwerben
oder ist dazu bereit, das bestehende Gesetz bewusst zu ignorieren und sich
derartigen Sprit oder gar reines Nitromethan illegal zu besorgen.
Nun ist die Hoffnung groß, dass
sich künftig alle Teilnehmer unserer Wettbewerbe konsequent an die neue Regel
halten werden. Aber zu glauben, dass es ganz ohne Kontrollen und ohne
Sanktionen bei nachgewiesenen Verstößen gehen wird, wäre wohl zu blauäugig. Vielleicht wäre es nicht verkehrt, sich hier an den Regeln des europäischen
Automodellverbandes EFRA zu orientieren. Dort werden unkomplizierte Kontrollen
mit einem Prüfkörper (Nitromax 16% EU) durchgeführt. Taucht dieser wie
vorgeschrieben in den Sprit ein, ist alles in Ordnung. Bei einem fragwürdigen
Ergebnis (was hoffentlich sehr selten vorkommt) wird dann eine Bestimmung der
Kraftstoffdichte durchgeführt, wobei der in den Regeln festgelegte Grenzwert
(0,859 g/cm³ bei 20 °C) nicht überschritten werden darf. Wird durch die
Dichtebestimmung ein Regelverstoß bestätigt, erhält der betreffende Fahrer eine
Sperre von 5 Jahren für alle EFRA-Wettbewerbe. Für mich ist das eine zwar sehr
harte, aber auch konsequente Verfahrensweise und damit kommen die Autofahrer offenbar
gut zurecht.
Interessant ist nun auch, wie
sich jetzt die iMBRA in Sachen Nitromethan verhalten wird. Trotz mehrfacher
Ankündigungen in der Vergangenheit, darüber mit den Mitgliedern zu beraten und
danach einen Beschluss zu fassen, enthalten die Competition Rules der iMBRA
weiterhin keine Begrenzung des Nitrogehaltes. Die EU-VO 2019/1148 gilt jedoch
auch für alle iMBRA-Fahrer aus EU-Ländern. Ignoranz ist da wohl keine Lösung
und Fairness sieht für mich anders aus.
19. Januar 2023 Peter Papsdorf, SMC Riesa e.V.
Schriftwechsel mit Walter Geens, Präsident der NAVIGA, zum Thema Nitromethangehalt im Kraftstoff Zu lesen >>> HIER
Neue EU-Verordnung 2019/1148 -
wie weiter mit Nitrosprit?
Ab 1. Februar 2021 gilt die neue EU-Verordnung 2019/1148 zur
Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, gleichzeitig wird die bisher geltende EU-Verordnung 98/2013 aufgehoben.
Mit der neuen Verordnung werden für Mitglieder der Allgemeinheit der Erwerb und
die Verwendung zahlreicher Stoffe, darunter auch Nitromethan, noch weiter als
bisher eingeschränkt. „Mitglied der Allgemeinheit“ ist jeder, dessen Handlungen
nicht gewerblich, unternehmerisch oder beruflich bedingt sind, also auch jeder
Modellsportler, der sein Hobby privat ausübt. Nach VO (EU) 2019/1148 darf ein
Mitglied der Allgemeinheit ab 01.02.2021 ohne persönlich beantragte und erteilte
behördliche Genehmigung nur noch Gemische (für uns: Nitrosprit) mit maximal 16
Masse-% (= ca. 12 Vol.-%) Nitromethan erwerben, besitzen und verwenden. Eine
Übergangsfrist gilt für vor dem 01.02.2021 rechtmäßig erworbenen und nach VO
(EU) 98/2013 zulässigen Sprit mit max. 30 Masse-% (ca. 23 Vol.-%) Nitromethan,
dieser darf noch bis zum 02.02.2022 besessen und verwendet werden.
Die neue Rechtslage dürfte eindeutig sein, aber wie geht es
nun in der Praxis für uns allgemeine Modellsportler weiter? Ab Februar 2021
dürfte uns kein Händler Sprit mit mehr als 12 Vol.-% Nitromethan verkaufen. Und
um die Chancengleichheit bei Wettbewerben gegenüber Sportlern mit gewerblich
oder beruflich bedingter Genehmigung (die selbst reines Nitromethan erwerben,
besitzen und verwenden dürfen) zu wahren, müssten die zuständigen Dachverbände -
für uns FSR-Fahrer also iMBRA und NAVIGA - zeitnah reagieren und geeignete
Regeln und Kontrollen festlegen. Ob dies geschehen wird, erscheint jedoch
fraglich. Bereits nach Inkrafttreten der VO (EU) 98/2013 war der Verzicht auf
ein Nitro-Limit (von der iMBRA nie erwogen, von der NAVIGA nach anfänglichen Absichten,
Versuchen mit dem CMB-Nitrotester und massivem Gegenwind aus der Szene rasch
aufgegeben) für den allgemeinen FSR-Fahrer formal juristisch eine Ermunterung zum
Rechtsbruch, der jedoch durch das völlige Ausbleiben staatlicher Kontrollen
ohne Folgen blieb. Dies dürfte sich jedoch nun ändern, da die neue Verordnung
umfangreiche Festlegungen zu Überprüfungen und Kontrollen, Datenerfassung, Berichterstattung,
Überwachungsprogrammen und Sanktionen enthält. Ein erstes Statement der iMBRA zur
Nitro-Problematik liegt vor (HIER zu lesen). Darin wird ein Handlungsbedarf zwar
grundsätzlich anerkannt, eine ausführliche Diskussion mit eventueller Abstimmung
über neue Regeln soll jedoch erst während der WM 2021 erfolgen. Bis einschließlich
der WM gibt es unverändert kein Nitro-Limit. Der allgemeine FSR-Fahrer ist also
weiterhin benachteiligt, will er das nicht sein, muss er geltendes Recht
verletzen. Eine Reaktion der NAVIGA auf die EU-Verordnung 2019/1148 ist bisher
nicht bekannt geworden. Interessant sind Überlegungen des RC-Automobilverbandes
EFRA. Um die bisher gültigen Nitro-Limits von 25 % und 16 % beibehalten zu
können, zieht man offenbar in Erwägung, für alle Verbandsmitglieder aus EU-Ländern
auf Basis ihrer Mitgliedschaft und der damit verbundenen Wettbewerbstätigkeit
eine behördliche Genehmigung zu beantragen. Ob dies gelingen wird, ist jedoch
nicht sicher, da die Genehmigungen im jeweiligen Heimatland des Fahrers beantragt
werden müssen und unterschiedliche Maßstäbe bei der Erteilung nicht
auszuschließen sind.
Wir werden die weitere Entwicklung zu diesem Thema
aufmerksam verfolgen und über Neuigkeiten berichten.
1. Dezember 2021 Peter Papsdorf, SMC Riesa e.V.
Alle CMB-Produkte jetzt bei RC-Prop erhältlich !
Ab sofort verkauft millpoint (Henrik Woldt) im Auftrag von CMB Motori Italia alle CMB-Produkte. Bestellungen
können bereits getätigt werden.
Der Online-Shop wird über RC-Prop laufen. Mail-Bestellungen
über millpoint@online.de sind schon
jetzt möglich.
Der Shop wird demnächst
überarbeitet.
Motorenklänge am Oder-Neiße-Radweg
Die Schutzmasken dabei und den Mindestabstand stets im
Kopf, fanden sich nach der Freigabe von Sportstätten in Sachsen am
Pingstsonnabend einige sächsische FSR-Fahrer am Wettbewerbsgewässer in
Hagenwerder ein. Organisiert von unserem Verein und vorbereitet von Sören
Krätzschmar, wurden bei schönem Wetter auf dem Bojenkurs die ersten Test- und
Trainingsfahrten nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie absolviert. Für die
Teilnehmer war es ein lange herbeigesehntes Erlebnis und für die gesamte Szene
ein Zeichen: FSR lebt, auch in den Zeiten von Corona …
Link zur Webseite der Sektion FSR des polnischen Dachverbandes LOK (Mitglied der NAVIGA)
>>> siehe unten !
Wieder internationale FSR-Wettbewerbe der NAVIGA ?
Die NAVIGA plant, wieder internationale FSR-Wettbwerbe auszurichten. Sie hat einen neuen Sektionsleiter FSR benannt, der dafür demnächst konkrete Pläne vorstellen soll. Es wird ausdrücklich betont, dass dies nicht in Konkurrenz zur iMBRA geschehen soll, sondern um den Fahrern, deren Verbände noch NAVIGA-Mitglieder sind, entsprechende Möglichkeiten zu bieten.
Nach jahrelangem Stillstand (oder besser: einigen Rückschritten) kommt nun offenbar Bewegung in die NAVIGA: Ein völlig neues Präsidium mit dem Belgier Walter GEENS an der Spitze hat die Situation des Verbandes kritisch analysiert und umfangreiche Reformen zur Verbesserung der Akzeptanz des Verbandes durch die Sportler sowie die Rückkehr zu turnusmäßigen Meisterschaften in allen Sektionen angekündigt. Als erste Schritte wurden bereits eine Senkung des Mitgliedsbeitrages und der Verzicht auf die bisher übliche Abführung eines Teils der Startgebühren von Kontinental- und Weltmeisterschaften durch die Veranstalter an die NAVIGA beschlossen.
Wir werden die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen.
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